Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Anbieter & Geltungsbereich

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungstätigkeiten von GewerbeHelfer. Sie stellen die Grundlage der vertraglichen Zusammenarbeit her. Sofern in Ihrer Gesamtheit oder in Teilen schriftlich nichts anderes vereinbart, sind die AGBs Vertragsbestandteil.

GewerbeHelfer erbringt ausschließlich Leistungen gegenüber Gewerbetreibenden und Firmen (B2B).

Vertrag

Vertragsabschluss

Ein Vertrag kann sowohl schriftlich fixiert werden, wie auch durch Beauftragung geschlossen werden.

Im Falle einer Beauftragung muss diese in schriftlicher Form seitens des Kunden an GewerbeHelfer übermittelt werden. Mit Aufnahme der Leistungserbringung gilt die Beauftragung als angenommen und ein Vertrag auf Grundlage dieser AGB als zu Stande gekommen.

Eine über die Website oder durch anderweitige Kontaktaufnahme vereinbartes Vorgespräch oder Mailverkehr zur Klärung des Dienstleistungsbedarfs bzw. Anbahnung einer Geschäftsbeziehung gilt nicht als ein Vertragsabschluss.

Widerspruch

Leistungsvertrag

Ein Vertrag kann vom Kunden binnen 7 Tagen widersprochen werden. Sollten vor dem Widerspruch Leistungen erbracht worden sein, sind diese vom Kunden vollständig zu bezahlen.

Ein Widerspruch hat fristgerecht schriftlich (poastalisch oder per eMail) zu erfolgen. Hierzu reicht eine formlose Mitteilung mit Unterschrift des Verrtagspartners

Jobannonce

Einer Veröffentlichung einer Jobannonce kann binnen 7 Tagen nach Buchung widersprochen werden.

Ein Widerspruch führt zur sofortigen Löschung der Annoncen auf jobs.gewerbehelfer.de sofern die Annonce schon veröffentlicht ist. Für die bis zum Widerspruch erbrachte Leistung ist vom Kunden eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50% des vereinbarten Preises zu entrichten.

Ein Widerspruch hat fristgerecht schriftlich (postalisch oder per eMail) zu erfolgen. Hierzu reicht eine formlose Mitteilung mit Unterschrift des Verrtagspartners.

Ein mündlicher Widerspruch wird nicht akzeptiert

Vertragsbeendigung

Kündigung

Ein Dienstleistungsvertrag kann mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

Ein Kündigung hat fristgerecht schriftlich (postalisch oder per eMail) zu erfolgen. Hierzu reicht eine formlose Mitteilung mit Unterschrift des Verrtagspartners.

Eine mündliche Kündigung wird nicht akzeptiert.

Auslaufen

Dienstleistungsverträge, sofern sie nicht verlängert werden, laufen mit dem vereinbarten Datum bzw. dem Abschluss der vereinbarten Leistungserbringung aus. Eine Fortführung der Leistungserbringung erfolgt in diesem Fall lediglich im Rahmen der Gewährleitung / Nichterfüllung.

Mitwirkungspflichten

Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für GewerbeHelfer unentgeltlich erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Kunden sind wesentliche Pflichten des Kunden. Der Kunde gewährt GewerbeHelfer — und ggf. Erfüllungsgehilfen —  jede erforderliche Unterstützung. Zu dieser Unterstützung zählt u. a., dass der Kunde jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft, Online-Zugriffe auf vom Kunden verwendete Software bereitstellt und GewerbeHelfer rechtzeitig mit allen Informationen versorgt.

Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt von allen Ansprüchen Dritter frei.

Nach Erbringung der Leistungen ist GewerbeHelfer berechtigt, die vom Kunden erhaltenen Unterlagen zu vernichten, soweit nicht seitens gesetzlicher Vorschriften eine Aufbewahrungspflicht besteht. Auf Wunsch des Kunden sendet GewerbeHelfer die Unterlagen zurück. Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Kunden ergeben sich aus den aktuellen AGB  sowie aus dem Vertrag. Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in vereinbarter Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen.

Nutzungsübertragung

Die im Rahmen der Beratung oder Dienstleistung erstellten Unterlagen (z.B. Kalkulationen, Dokumente) stellen geistiges Eigentum der GewerbeHelfer dar. Diese werden ausschließlich dem Kunden zur Nutzung überlassen. Eine Weitergabe dieser an Dritter ohne die Zustimmung von GewerbeHelfer ist nicht zulässig.

Die vom Kunden überlassenen Daten und Informationen bleiben Eigentum des Kunden; sie werden lediglich im Rahmen der Leistungserbringung durch GewerbeHelfer verwendet und verarbeitet. Der Kunde stellt sicher, dass die Verarbeitung rechtlich gestattet ist.

Im Rahmen von nötigen Zugriffen auf Systeme des Kunden, stellt der Kunde sicher, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung für GeWerbeHelfer nötige Zugriffe und ggf. Software-Lizenzen zur Verfügung stehen. Kosten hierfür trägt der Kunde.

Datenschutz und Verschwiegenheit

Neben den auf der Website genannten Datenschutz-Regelungen sowie  an anderen Stellen der AGBs definierter gilt:

  • GewerbeHelfer stellt sicher, dass Informationen und Daten, über die GewerbeHelfer im Rahmen der Leistungserbringung Kenntnis erlangt, lediglich für diese verwendet und im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen gespeichert und weitergegeben werden.
  • Der Kunde entbindet hinsichtlich der Daten und Informationen GewerbeHelfer jedweder Haftung gegenüber Dritten, mit denen der Kunde in einer geschäftlichen — auch möglichen — geschäftlichen Beziehung (Mitarbeiter, Kunden, potentielle Kunden, Lieferanten, Dienstleister etc.) steht.

GewerbeHelfer stellt sicher, dass über durch GewerbeHelfer erlangte Informationen (Betriebsgeheimnisse des Kunden) stillschweigen gegenüber Dritten gewahrt wird, soweit diese Kenntnisse nicht strafrechtliche Konsequenzen für GewerbeHelfer — und eventuelle Erfüllungsgehilfen — zur Folge haben bzw. haben könnten.

Rechnungsstellung, Preise, Zahlung

Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt einmal im Monat für alle Leistungen, die im Vormonat erbracht wurden.

Rechnungen werden ausschließlich im PDF-Format per eMail an eine vom Kunden zu benennende Mail-Adresse versendet.

Rechnungsreklamation

Rechnungsreklamationen haben unverzüglich, binnen 2 Werktagen nach Zusendung, zu erfolgen. Erfolgt keine Rechnungsreklamation gilt diese als akzeptiert.

Rechnungsreklamationen haben ausschließlich aufschiebende Wirkung hinsichtlich reklamierter Posten. Rechnungsreklamationen wirken sich nicht auf die gesamte Rechnung an sich aus.

Preise

Dienstleistungen

Beratungsleistungen werden gemäß aktueller Preislistabgerechnet. Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart, gilt ein Stundensatz gemäß Preisliste für sämtliche erbrachte Leistungen .

Jobannoncen

Jobannoncen unter jobs.gewerbehelfer.de werden entsprechend der Preisliste abgerechnet.

Nachlässe, Rabatte

Es werden keine weiteren Nachlässe/ Rabatte gewährt.

Fälligkeit, Zahlung, Zahlungsverzug

Rechnungen werden mit Rechnungsstellung fällig. Es gilt eine Zahlungsfrist von maximal 14 Tagen, ausgehend vom Rechnungsdatum.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb des Zahlungsziels auf das auf der Rechnung vermerkte Konto zu überweisen. Barzahlungen oder andere Zahlungswege werden nicht akzeptiert.

Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang ist der Kunde in Verzug. Folgen dieses Verzugs sind:

a) Es werden keine weiteren Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Rechnungen erbracht.
b) Die fälligen Rechnungen werden anwaltlich beigetrieben, was ein sofortiges gerichtliches Mahnverfahren zur Folge haben wird.
c) Die Kosten der anwaltlichen/gerichtlichen Mahnverfahren gehen in vollem Umfang zu Lasten des Kunden

Abnahme der Leistung durch den Kunden

Die gegenüber dem Kunden erbrachte Leistung ist von diesem abzunehmen.

Als Abnahme gilt, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, wenn

a) binnen 14 Tagen nach Leistungserbringung die Leistung nicht schriftlich reklamiert wird.
b) wenn die Rechnung beglichen wird

Gewährleistung

GewerbeHelfer schließt im Rahmen der Beratung jegliche Gewährleistung nach erfolgter Abnahme durch den Kunden aus.

Hinsichtlich dem Kunden überlassene oder für den Kunden erstellte Unterlagen sowie hinsichtlich der Beratung besteht für den Kunden eine Mitwirkungspflicht zur Vermeidung eines finanziellen Schadens. Bezüglich bereitgestellter Unterlagen besteht Fall eine Reklamationsfrist von 14 Tagen nach Übergabe der Unterlagen.

Sind eindeutige Mängel aufgrund Fehler seitens GewerbeHelfer in den Unterlagen vorhanden, werden diese umgehend korrigiert. Mängel aufgrund nicht erbrachter Mitwirkungspflichten gehen zu Lasten des Kunden.

Haftungsausschluss

Hinsichtlich erbrachter Leistungen wird jedwede Haftung ausgeschlossen, soweit nicht Gefahr für Leben oder körperliche Gefährdung des Kunden oder seiner Angestellten besteht.

Schlichtungsverfahren, Gerichtsstand

GewerbeHelfer nimmt an keinem Schlichtungsverfahren über Schlichtungsstellen teil.

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist eine Mediation (Schlichtung) durch Dritte anzustreben.

Gerichtsstand ist für den Standort von GewerbeHelfer zuständige AG Schwabach.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand der AGB ist der 1. September 2023